Notrufvertrag

Ein Zweiwege-Notrufsystem im Aufzug ist Pflicht!

Seit dem 01.01.2021 sind alle Betreiber überwachungsbedürftiger Aufzugsanlagen verpflichtet, Ihre Anlagen mit einem Zweiwegekommunikations- system auszustatten – damit eingeschlossene Personen im Notfall direkt einen Kontakt zur Notrufzentrale herstellen können.
Nach der Abschaltung des 2G- Netztes wird die Funktionalität  eines veralteten Systems nicht mehr gewährleistet. Eine Umrüstung auf ein 4G-fähiges Tepper Notrufsystem zur Zweiwegekommunikation dauert weniger als einen Tag.
Wir unterstützen Sie, damit Sie möglichst schnell die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.
Egal, ob ein Notrufsystem zur Miete oder zum Kauf: Gemeinsam gestalten wir Ihren individuellen Notrufvertrag nach Ihren Bedürfnissen.

Schauen Sie sich jetzt unseren Erklärfilm an und prüfen Sie damit, ob Sie die gesetzlichen Vorschriften erfüllen!

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Die Betriebssicherheitsverordnung fordert in Ihrem Aufzug ein Zweiwege-Notrufsystem. Erfüllen Sie alle Pflichten?

Wir unterstützen Sie und machen Ihr Aufzugsnotrufsystem sicher für die Zukunft. Mit unserer Lösung erfüllen Sie alle Pflichten. Der Gesetzgeber schreibt im Rahmen der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Pflicht für die Installation eines Zweiwege Notrufsystems in allen überwachungsbedürftigen Aufzugsanlagen vor.

Im Ernstfall muss eine eingeschlossene Person in der Aufzugskabine eine Sprechverbindung mit einer dauerhaft besetzten Notrufzentrale aufbauen können. Die Notrufzentrale leitet dann innerhalb kürzester Zeit die Befreiung der eingeschlossenen Person ein. Mit unserer Lösung erfüllen Sie auch im Ernstfall alle Pflichten und müssen sich um nichts kümmern.

Jürgen Seidel (Teamleiter Technik):

„Bei Störungen oder Notrufen muss es schnell gehen. Tepper Aufzüge ist für uns ein zuverlässiger Partner, der immer in kürzester Zeit vor Ort ist. Auch herstellerunabhängig bietet Tepper Aufzüge uns serviceorientierte Lösungen rundum den Aufzugbetrieb an.“

 

Herstellerunabhängig und individuell

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Ihre Vorteile auf einen Blick

Herstellerunabhängige Notrufinstallation

Unabhängig vom Hersteller Ihrer Aufzugsanlage bieten wir Ihnen eine zukunftssichere Notruflösung an. Mit dem Notrufsystem von Tepper Aufzüge erfüllen Sie auch nach dem 31.12.2020 alle Pflichten.

Erfüllung der Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 24 Absatz 2 (Anhang 1 Abschnitt 4.1), dass der Betreiber einer überwachungsbedürftigen Aufzugsanlage ab dem 01.01.2021 ein wirksames Zweiwege Kommunikationssystem, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann, zu installieren hat. Eine Nichterfüllung kann zur Stilllegung der Aufzugsanlage führen.

Installation an einem Tag

Nach vollständiger Auftragsklärung installieren wir Ihr Notrufsystem innerhalb von einem Tag, sodass Ihr Aufzug in kürzester Zeit wieder zur Verfügung steht.

24/7 Störungsannahme

Wir übernehmen Ihre Pflicht. Im Ernstfall kümmern wir uns in unserem 24/7 besetzten Service24 Center um Ihr Anliegen, sodass alles schnellstmöglich wieder reibungslos läuft.

Flächendeckendes Servicenetz

Mit unserem flächendeckenden Servicenetz an insgesamt 24 Standorten können wir im Ernstfall innerhalb kürzester Zeit reagieren und eingeschlossene Personen befreien.

Erstellung eines Alarmplans nach Ihren Bedürfnissen

Service auf höchstem Niveau ist unser Anspruch

„Kein Anruf gleicht dem anderen jeder Kundenanruf ist individuell genau das ist das Spannende an meiner Aufgabe. Im Notfall sind wir 24/7 für Sie da. Ich freue mich am Ende eines jeden Telefongespräches, wenn ich Ihr Anliegen schnellstmöglich und zu Ihrer Zufriedenheit lösen konnte.“

Im Ernstfall sind wir innerhalb kürzester Zeit vor Ort

„Melden Sie einen Notruf, erhalte ich sofort eine Benachrichtigung von dem Service24 Center. Im Ernstfall muss es schnell gehen genau das ist das Spannende an meinem Job. Am Ende freue ich mich, wenn ich Ihnen helfen konnte.“

Zusätzlich haben Sie die Option zum Kauf eines Notrufsystems. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich.

Finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.